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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Heike Tharun

1. All­ge­meines, Geltungsbereich

Heike Tharun bietet als Sport-Men­tal­coach Kun­den über Ihre Inter­net­präsenz unter der Domain www.heimatwandern.de Sem­i­nare für Berg-Mut an.

Men­tal-Coach­ing ist eine Meth­ode für gesunde Men­schen, die mit Hil­fe men­taler und phys­i­ol­o­gis­ch­er Tech­niken ihre Selb­streg­u­la­tions­fähigkeit­en verbessern möcht­en, z.B. ler­nen möchte, mit Höhenangst bess­er umzuge­hen. Men­schen mit schw­eren Angst­störun­gen hinge­gen wen­den sich bitte an einen Psy­cholo­gen oder Psychotherapeuten.”

1.1 Für die begrün­de­ten Geschäfts­beziehun­gen zum Kun­den gel­ten die nach­ste­hen­den AGB. Mit Auf­tragserteilung erken­nt der Kunde diese Bedin­gun­gen an. Abwe­ichende Regelun­gen gel­ten nur dann, wenn sie zwis­chen Heike Tharun und dem Kun­den vere­in­bart wur­den. Heike Tharun ist jed­erzeit berechtigt die All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen mit ein­er angemesse­nen Kündi­gungs­frist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher einge­hende Anfra­gen wer­den nach den dann noch gülti­gen AGB bearbeitet.

1.2 Kun­den im Sinne der hier vor­liegen­den AGB sind Verbraucher.

Ver­brauch­er im Sinne der AGB ist jede natür­liche Per­son, mit der in Geschäfts­beziehung getreten wird und die dabei zu einem Zwecke han­delt, der wed­er ihrer gewerblichen noch ihrer selb­ständi­gen beru­flichen Tätigkeit zugerech­net wer­den kann.

2. Ange­bot, Annahme und Vertragschluss

Die auf www.heimatwandern.de ange­bote­nen Coach­ings und Kurse wer­den vom Kun­den form­los tele­fonisch unter 0174/971 53 37 oder per E‑Mail gebucht.

3. Leis­tung­sum­fang

Organ­i­sa­tion und Durch­führung von Höhenangst-Prax­is­coach­ings und Out­doorkursen in der Region Mainz, Rhein­hessen, Mit­tel­rhein­tal, Nahetal, Rhein-Main, ggf. Organ­i­sa­tion der Anfahrt per Auto oder Bahn, Reservierung von Plätzen in Einkehrmöglichkeit­en (falls vor Ort vorhan­den), zeit­na­he Infor­ma­tion über Änderun­gen usw. per Tele­fon oder E‑Mail, Erste-Hil­fe-Know how.

4. Anmelde­fris­ten, Preise, Zahlweise

4.1. Das Hon­o­rar für einen Kurs oder für ein Coach­ing berechne ich sofort nach tele­fonis­ch­er oder per E‑Mail mit­geteil­ten Anmel­dung. Es ist nach Ein­gang der Rech­nung zur Zahlung fällig.

4.1 Die Hon­o­rare ver­ste­hen sich inklu­sive Mehrw­ert­s­teuer in geset­zlich­er Höhe.

4.3 Die Stornogebühren für Absagen bis 7 Tage vor Kurs- bzw. Coach­ing­be­ginn betra­gen 25 % des Hon­o­rars. Zwis­chen 6–3 Tage vor Beginn 50%. Danach fall­en 100% Stornokosten des Kur­spreis­es an. Es kön­nen nach Absprache Ersatzteil­nehmer gestellt werden.

Noch bis 31.12.2021: Während der Coro­na-Pan­demie set­ze ich meine Stornofris­ten bis auf weit­eres aus. Bei Absagen wegen Quar­an­täne oder Erkrankung, die mit der aktuellen Infek­tion­slage in Verbindung ste­ht oder lokale Regelun­gen, die keine Anreise erlauben, beste­ht die Möglichkeit auf einen späteren Ter­min umzubuchen oder kosten­los zu stornieren.

Ab 1.1.2022 gel­ten wieder die oben genan­nten Stornobe­din­gun­gen. Aus­nahme: Bei Absagen, die mit der aktuellen Coro­na-Infek­tion­slage in Verbindung ste­hen (Quar­an­täne, Erkrankung, behördliche Regelung etc.) beste­ht die Möglichkeit mit einem Nach­weis (Attest etc.) auf einen späteren Ter­min umzubuchen oder kosten­los zu stornieren.

Grund­sät­zlich gilt: Wenn Sie Krankheit oder andere schw­er­wiegende Gründe an der Teil­nahme hin­dern, nehmen Sie bitte mit Heikes Heimat­wan­dern — Sem­i­nare für Berg-Mut“ Kon­takt auf: Wir wer­den uns um eine ein­vernehm­liche Lösung bemühen.

4.4 Absage der Ver­anstal­tung: Heikes Heimat­wan­dern — Sem­i­nare für Berg-Mut“ ist berechtigt, die Ver­anstal­tung abzusagen, sofern 3 Tage vor Sem­i­nar­be­ginn nicht die Min­dest­teil­nehmerzahl erre­icht wor­den ist. Jedoch bin ich stets bestrebt, Kurse durchzuführen, auch wenn diese nicht voll beset­zt sein soll­ten. Bei Absage eines Kurs­es oder eines Coach­ings durch Heikes Heimat­wan­dern wird das bere­its bezahlte Hon­o­rar zu 100 % rückerstattet.

5. Annah­mev­erzug, Unmöglichkeit der Leis­tungser­bringung

5.1 Kommt der Kunde in Annah­mev­erzug oder ver­let­zt er schuld­haft son­stige Mitwirkungspflicht­en, so ist Heike Tharun berechtigt, den ihr insoweit entste­hen­den Schaden, ein­schließlich etwaiger Mehraufwen­dun­gen erset­zt zu ver­lan­gen. Weit­erge­hende Ansprüche bleiben vorbehalten.

5.2 Die Ver­anstal­tun­gen find­en grund­sät­zlich bei jedem Wet­ter statt, außer bei Schneesturm, Dauer­re­gen und bei den im Pro­gramm geson­dert aus­gewiese­nen Klamm- und Steig­touren, bei denen die Wit­terung beson­ders zu berück­sichti­gen ist.

5.3 Falls die Nicht­durch­führbarkeit ein­er Ver­anstal­tung auf höhere Gewalt, Naturkatas­tro­phen, Arbeit­skampf, unvorherse­hbare Hin­dernisse oder son­stige von Heike Tharun nicht zu vertre­tende Umstände zurück­zuführen ist, wird in Absprache mit dem Kun­den ein Auswe­ichter­min ange­boten. Ist die Durch­führung der Ver­anstal­tung auch zu diesem Zeit­punkt nicht möglich, so ist der Kunde berechtigt, vom Ver­trag zurückzutreten.

6. Gewährleis­tung

6.1 Sollte eine Ver­anstal­tung nicht oder nicht ver­trags­gemäß erbracht wer­den, so kann der Kunde inner­halb angemessen­er Zeit Abhil­fe ver­lan­gen. Heike Tharun kann die Abhil­fe ver­weigern, wenn sie einen unver­hält­nis­mäßi­gen Aufwand erfordert. Heike Tharun kann auch in der Weise Abhil­fe schaf­fen, dass sie eine gle­ich- oder höher­w­er­tige Ersat­zleis­tung erbringt.

6.2 Für die Dauer ein­er nicht ver­trags­gemäßen Erbringung der Ver­anstal­tung kann der Kunde eine entsprechende Her­ab­set­zung des Preis­es ver­lan­gen (Min­derung). Die Min­derung tritt nicht ein, wenn der Kunde es schuld­haft unter­lässt, den Man­gel anzuzeigen. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflich­tung zur Män­ge­lanzeige ist gehend konkretisiert, dass der Kunde verpflichtet ist, auftre­tende Män­gel unverzüglich Heike Tharun anzuzeigen und Abhil­fe zu verlangen.

6.3 Wird die Ver­anstal­tung infolge eines Man­gels erhe­blich beein­trächtigt, so kann der Kunde den Ver­trag kündi­gen. Das­selbe gilt, wenn ihm die Ver­anstal­tung infolge eines solchen Man­gels aus wichtigem, Heike Tharun erkennbaren Grund nicht zuzu­muten ist. Die Kündi­gung ist erst zuläs­sig, wenn Heike Tharun eine ihr vom Kun­den bes­timmte angemessene Frist ver­stre­ichen ließ, ohne Abhil­fe zu leis­ten. Der Bes­tim­mung ein­er Frist bedarf es nicht, wenn die Abhil­fe unmöglich ist oder von Heike Tharun ver­weigert wird oder wenn die sofor­tige Kündi­gung des Ver­trages durch ein beson­deres Inter­esse des Kun­den gerecht­fer­tigt wird. Erfol­gt nach diesen Bes­tim­mungen eine zuläs­sige Kündi­gung des Ver­trags durch den Kun­den, so bes­tim­men sich die Rechts­fol­gen dieser Kündi­gung nach den §§ 651 e Abs. 3 und Abs. 4 BGB. Die Vorschrift des § 651 j BGB bleibt hier­von unberührt.

7. Haf­tung

Der ein­gangs genan­nte Ver­anstal­terin ist über eine Berufsver­sicherung haftpflichtver­sichert. Die Ver­anstal­terin oder Vertreter haftet im Rah­men dieser abgeschlosse­nen Berufs-Haftpflichtver­sicherung für Personen‑, Sach- und Ver­mö­genss­chä­den, die auf fahrläs­sige bzw. grob fahrläs­sige Hand­lung zurück­zuführen sind.

Von geset­zlichen Haftpflicht­tatbestän­den abge­se­hen, untern­immt der Teil­nehmer die Wan­derung auf eigene Gefahr. Die Ver­anstal­tun­gen erfol­gen zwar unter der Leitung des Ver­anstal­terin oder Vertreters, wer­den aber in jedem Fall in eigen­er Ver­ant­wor­tung und auf eigenes Risiko durchgeführt.

Es bleibt der Ver­anstal­terin oder Vertreter vor­be­hal­ten, die geplante Tour nach den Ken­nt­nis­sen der Teil­nehmer, nach deren tech­nis­chen und kon­di­tionellen Voraus­set­zun­gen oder wegen unvorherse­hbar­er Umstände abzuän­dern. Beruht ein Schaden oder eine Ver­let­zung des Teil­nehmers auf grobe Fahrläs­sigkeit oder Ver­schulden der Ver­anstal­terin oder Vertreters, so ist die Haf­tung auf ihn beschränkt. Die Haf­tung ist der Höhe nach auf die Haftpflicht­summe beschränkt, soweit kein Kör­per­schaden ent­standen ist.

8. Haf­tungs­beschränkung

8.1 Die Bege­hung der Touren im Rah­men eines Coach­ings oder eines Kurs­es geschieht auf eigene Gefahr.

8.2 Die ver­tragliche Haf­tung Heike Tharuns für Schä­den, die nicht Kör­per­schä­den sind (auch die Haf­tung für die Ver­let­zung vor‑, neben- oder nachver­traglich­er Pflicht­en) ist auf den dreifachen Wan­der­touren­preis beschränkt, soweit ein Schaden des Kun­den wed­er vorsät­zlich noch grob fahrläs­sig her­beige­führt wor­den ist.

8.3 Für alle Schadenser­satzansprüche des Kun­den gegen Heike Tharun aus uner­laubter Hand­lung, die nicht auf Vor­satz oder grober Fahrläs­sigkeit beruhen, haftet Heike Tharun bei Sach­schä­den je Kunde und Wan­der­tour bis max­i­mal dem dreifachen Preis der Tour.

9. Wider­rufs­belehrung, Auss­chluss des Widerrufsrechts

9.1 Wider­ruf­s­recht

Sie kön­nen Ihre Ver­tragserk­lärung inner­halb von 14 Tagen ohne Angaben von Grün­den in Textform (z.B. Brief, Fax oder E‑Mail) wider­rufen. Die Frist begin­nt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Ver­tragss­chluss und auch nicht vor Erfül­lung unser­er Infor­ma­tion­spflicht­en gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unser­er Pflicht­en gemäß § 312 g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Wider­rufs­frist genügt die rechtzeit­ige Absendung des Wider­rufs. Der Wider­ruf ist zu richt­en an:

Heike Tharun
Hein­rich-Wothe-Straße 6
55122 Mainz
E‑Mail

8.2 Wider­rufs­fol­gen

Im Falle eines wirk­samen Wider­rufs sind die bei­der­seits emp­fan­genen Leis­tun­gen wech­sel­seit­ig zurück­zugewähren und gegebe­nen­falls gezogene
Nutzun­gen (z.B. Zin­sen) her­auszugeben. Kön­nen die emp­fan­gene Leis­tung sowie Nutzun­gen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teil­weise nicht oder nur in ver­schlechtertem Zus­tand zurück­gewähren, müssen Sie uns insoweit Wert­er­satz leis­ten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen
Zahlungsverpflich­tun­gen für den Zeitraum bis zum Wider­ruf gle­ich­wohl erfüllen müssen. Verpflich­tun­gen zur Erstat­tung von Zahlun­gen müssen inner­halb von 30 Tagen erfüllt wer­den. Die Frist begin­nt für Sie mit der Absendung Ihrer Wider­ruf­serk­lärung, für Heike Tharun mit deren Empfang.

8.3 Beson­dere Hinweise

Ihr Wider­ruf­s­recht erlis­cht vorzeit­ig, wenn der Ver­trag von bei­den Seit­en auf Ihren aus­drück­lichen Wun­sch voll­ständig erfüllt wor­den ist, bevor Sie Ihr
Wider­ruf­s­recht aus­geübt haben.

- Ende der Widerrufsbelehrung -

9. Daten­spe­icherung

Heike Tharun ver­wen­det die Bestands­dat­en des Kun­den auss­chließlich zur Abwick­lung des Ver­trags. Alle Kun­den­dat­en wer­den unter Beach­tung des Bun­des­daten­schutzge­set­zes (BDSG) und des Teleme­di­enge­set­zes (TMG) gespe­ichert und verarbeitet.
Der Kunde hat jed­erzeit das Recht auf kosten­lose Auskun­ft, Berich­ti­gung, Sper­rung und Löschung sein­er gespe­icherte Daten.

10. Schluss­bes­tim­mungen

10.1 Es gilt das Recht der Bun­desre­pub­lik Deutschland.

10.1.1 Bei Ver­brauch­ern, die den Ver­trag nicht zu beru­flichen oder gewerblichen Zweck­en abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwin­gende Bes­tim­mungen des Rechts des Staates, in dem der Ver­brauch­er seinen gewöhn­lichen Aufen­thalt hat, ent­zo­gen wird.

10.1.2 Die Bes­tim­mungen des Übereinkom­mens der Vere­in­ten Natio­nen über Verträge über den inter­na­tionalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) find­en keine Anwendung.

10.2 Für Kla­gen der Heike Tharun gegen den Kun­den ist der Wohnort des Kun­den maßgebend.

Impres­sum:

Heike Tharun M.A.
Hein­rich-Wothe-Straße 6
55122 Mainz
Tele­fon: 0174/971 53 37 (mobil)
E‑Mail

Umsatzs­teuer-Iden­ti­fika­tion­snum­mer: DE251222524

Stand der AGB: 26. Novem­ber 2021

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